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Bürostuhl Krankenkasse

Ein orthopädischer Bürostuhl ist eine kostspielige Anschaffung. Für einen guten orthopädischen Stuhl sind in den meisten Fällen mehrere hundert Euro fällig. So liegt es nahe, sich im Bedarfsfall einen orthopädischen Bürostuhl vom Arzt verschreiben zu lassen. Positive Übernahmebescheide erteilen Krankenkassen je nach Fall. Eine klare Regelung gibt es aber nicht.

Bürostuhl Krankenkasse – Nachfrage bei der Krankenkasse lohnt sich

Wer einen orthopädischen Bürostuhl über seine Krankenkasse beantragen möchte, der sollte sich bei seinem Sachbearbeiter informieren. Die Nachfrage kann sich aber lohnen. Denn neben Brillen oder Rollatoren, die nach Verschreibung des Arztes von den gesetzlichen Krankenkassen finanziert und vom Sanitätsfachhandel ausgeliefert werden, werden im Einzelfall auch orthopädische Bürostühle übernommen. Ob und unter welchen Voraussetzungen ein orthopädischer Bürostuhl aktuell bewilligt wird und welche Unterlagen für einen Antrag auf Kostenübernahme eingereicht werden müssen, das ist bei den verschiedenen Krankenkassen zu erfragen.

Der Arbeitgeber ist für gesunde Sitzmöbel verantwortlich

Einige Krankenkassen verweisen auf Nachfrage aber auch auf den Arbeitgeber, der ein gesundes Arbeitsumfeld schaffen muss. Und der Arbeitgeber wird vermutlich auf die Kollegen hinweisen, die in ihren Stühlen alle gut sitzen. Falls der Arbeitgeber jedoch auf einen gesunden Arbeitsplatz für seine Mitarbeiter achtet, können sich beide möglicherweise auf eine gemeinsame Finanzierung einigen. Die Kosten für einen orthopädischen Bürostuhl können darüber hinaus als Ausgabe in der Steuererklärung abgesetzt werden. Übernimmt der Arbeitgeber einen Teil der Kosten, gehört der Bürostuhl anteilig auch ihm. Im Fall eines Arbeitgeberwechsel muss sich der Arbeitnehmer mit dem Arbeitgeber über die Mitnahme des Bürostuhls einigen.

Bürostuhl auf eigene Kosten

Wer sich auf eigene Initiative einen orthopädischen Bürostuhl kaufen möchte, sollte sich vor der Anschaffung vergewissern, dass der Arbeitgeber den Einsatz am Arbeitsplatz erlaubt. Der Arbeitgeber entscheidet, welche Bürostühle in seinem Betrieb verwendet werden. Außerdem ist er nicht gezwungen, einen rückengerechten Stuhl zu erlauben. Gegebenenfalls müssen vorher auch noch der Sicherheitsingenieur und der Betriebsarzt zustimmen.

Wer einen Bürostuhl noch bezahlt

Falls eine Kostenübernahme weder über die Krankenkasse noch den Arbeitgeber möglich ist, bleiben noch die Berufsgenossenschaft, die Arbeitsagentur oder das Integrationsamt. Die Berufsgenossenschaften kommen nach einem Arbeits- oder Wegeunfall auf, die Arbeitsagentur sind der Ansprechpartner für Versicherte mit weniger als 15 Beitragsjahren und ohne medizinische Rehabilitation. Und das Integrationsamt ist die Anlaufstation für Beamte und Studenten.

Zuschuss von der Rentenversicherung

Unter bestimmten Voraussetzungen zahlt auch die Deutsche Rentenversicherung für höhenverstellbare Schreibtische oder orthopädische Bürostühle. Die technischen Arbeitshilfen, die im Rahmen der Teilhabe am Arbeitsleben von der Deutschen Rentenversicherung in voller Höhe finanziert wurden, sind Eigentum des Arbeitnehmers. Wem die Rentenversicherung einmal einen orthopädischen Bürostuhl bezahlt hat, der kann seinen Stuhl beim nächsten Arbeitgeberwechsel mitnehmen.

FAQ - Häufig gestellte Fragen bezüglich "Bürostuhl Krankenkasse"

Zahlt die Krankenkasse einen ergonomischen Bürostuhl?

Bürostuhl Krankenkasse: Eine Krankenkasse übernimmt einen ergonomischen oder orthopädischen Bürostuhl nicht automatisch. In einzelnen Fällen kann eine Kostenübernahme geprüft werden, eine feste allgemeine Regel gibt es aber nicht. Deshalb sollte vor dem Kauf direkt bei der eigenen Krankenkasse nachgefragt werden, welche Voraussetzungen und Unterlagen erforderlich sind.

Kann ich mir einen Bürostuhl vom Arzt verschreiben lassen?

Bürostuhl Krankenkasse: Ein ärztliches Attest oder eine Empfehlung kann bei einem Antrag hilfreich sein. Ob die Krankenkasse den Bürostuhl tatsächlich übernimmt, entscheidet sie jedoch im Einzelfall. Wichtig ist deshalb, die Anforderungen der Krankenkasse vorab zu klären und den Stuhl nicht vorschnell auf eigene Kosten zu kaufen.

Bürostuhl Krankenkasse: Welche Unterlagen können für einen Antrag hilfreich sein?

Häufig können ärztliche Unterlagen, eine Begründung des Bedarfs, Angaben zum Arbeitsplatz und ein konkretes Angebot für den Bürostuhl hilfreich sein. Welche Unterlagen tatsächlich benötigt werden, hängt von der zuständigen Stelle ab. Deshalb sollte immer direkt bei der Krankenkasse oder dem zuständigen Kostenträger nachgefragt werden.

Ist eher die Krankenkasse oder die Rentenversicherung zuständig?

Das hängt vom Einzelfall ab. Für Hilfsmittel am Arbeitsplatz kann je nach Situation auch die Deutsche Rentenversicherung, der Arbeitgeber, die Berufsgenossenschaft, die Arbeitsagentur oder das Integrationsamt relevant sein. Die Krankenkasse ist deshalb nicht automatisch der richtige Ansprechpartner für einen Bürostuhl am Arbeitsplatz.

Bürostuhl Krankenkasse: Warum verweist die Krankenkasse manchmal auf den Arbeitgeber?

Der Arbeitgeber ist grundsätzlich dafür verantwortlich, einen geeigneten und sicheren Arbeitsplatz bereitzustellen. Deshalb kann es vorkommen, dass eine Krankenkasse bei einem Bürostuhl für den Arbeitsplatz auf den Arbeitgeber verweist. In manchen Fällen kann auch eine gemeinsame Lösung oder Beteiligung geprüft werden.

Sollte ich den Bürostuhl kaufen, bevor die Kostenübernahme geklärt ist?

Bürostuhl Krankenkasse: Wenn eine Kostenübernahme geprüft werden soll, ist es meist sinnvoll, zuerst die zuständige Stelle zu kontaktieren. Wer den Bürostuhl bereits gekauft hat, riskiert, dass die Kosten später nicht übernommen werden. Deshalb sollte vor dem Kauf geklärt werden, ob ein Antrag möglich ist und welche Schritte notwendig sind.

Kann der Arbeitgeber einen ergonomischen Bürostuhl bezahlen?

Ja, der Arbeitgeber kann sich an den Kosten beteiligen oder einen passenden Bürostuhl für den Arbeitsplatz bereitstellen. Ob und in welchem Umfang das geschieht, hängt vom Arbeitgeber und der konkreten Situation ab. Wird der Stuhl ganz oder teilweise vom Arbeitgeber bezahlt, sollte auch geklärt werden, wem der Stuhl gehört.

Darf ich einfach meinen eigenen Bürostuhl mit zur Arbeit bringen?

Das sollte vorher mit dem Arbeitgeber abgestimmt werden. Der Arbeitgeber entscheidet, welche Arbeitsmittel im Betrieb verwendet werden dürfen. Je nach Arbeitsplatz können zusätzlich Sicherheitsaspekte, der Betriebsarzt oder der Sicherheitsingenieur eine Rolle spielen.

Kann die Rentenversicherung einen Bürostuhl bezahlen?

Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Deutsche Rentenversicherung technische Arbeitshilfen wie einen ergonomischen oder orthopädischen Bürostuhl fördern. Das ist vor allem dann relevant, wenn der Stuhl zur Teilhabe am Arbeitsleben beitragen soll. Eine Kostenübernahme ist aber immer individuell zu prüfen.

Gibt es eine Garantie, dass ein orthopädischer Bürostuhl übernommen wird?

Bürostuhl Krankenkasse: Nein, eine Garantie gibt es nicht. Weder Krankenkasse noch Rentenversicherung oder Arbeitgeber übernehmen einen Bürostuhl automatisch. Entscheidend sind immer die individuelle Situation, die Begründung, die Unterlagen und die Zuständigkeit des jeweiligen Kostenträgers.

Was ist der Unterschied zwischen einem ergonomischen und einem orthopädischen Bürostuhl?

Der Begriff „ergonomisch“ beschreibt meist eine körpergerechte Gestaltung für den Arbeitsalltag, zum Beispiel durch Einstellmöglichkeiten und unterstützende Sitzfunktionen. „Orthopädisch“ wird häufig verwendet, wenn ein Bürostuhl besonders auf körperliche Unterstützung ausgerichtet ist. Beide Begriffe ersetzen jedoch keine individuelle medizinische Beratung.

Kann ein ergonomischer Bürostuhl Rückenbeschwerden heilen?

Ein ergonomischer Bürostuhl kann eine bessere Sitzhaltung und mehr Bewegung im Sitzen unterstützen. Er ersetzt jedoch keine ärztliche Diagnose, Therapie oder individuelle Behandlung. Bei bestehenden Beschwerden sollte immer ärztlicher oder fachlicher Rat eingeholt werden.

Wer kann mir sagen, welcher Kostenträger zuständig ist?

Bürostuhl Krankenkasse: Ein erster Ansprechpartner kann die eigene Krankenkasse sein. Je nach Situation können aber auch Rentenversicherung, Arbeitgeber, Berufsgenossenschaft, Arbeitsagentur oder Integrationsamt relevant sein. Sinnvoll ist, den konkreten Fall zu schildern und sich schriftlich bestätigen zu lassen, welche Stelle zuständig ist.

Was sollte ich vor einem Antrag auf Kostenübernahme beachten?

Bürostuhl Krankenkasse: Vor einem Antrag sollten Zuständigkeit, benötigte Unterlagen und mögliche Fristen geklärt werden. Außerdem ist es hilfreich, den beruflichen Bedarf und die gesundheitliche Ausgangssituation nachvollziehbar zu dokumentieren. Der Kauf sollte möglichst erst erfolgen, wenn klar ist, ob und wie eine Kostenübernahme geprüft werden kann.

Kann ich die Kosten für einen Bürostuhl steuerlich geltend machen?

Unter bestimmten Umständen können Kosten für einen beruflich genutzten Bürostuhl steuerlich relevant sein. Das hängt jedoch von der individuellen Situation ab. Für eine verbindliche Einschätzung sollte ein Steuerberater oder das zuständige Finanzamt gefragt werden.

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